Kein Verkauf an Verbraucher i.S.d. §13 BGB. Angebote und Werbungen richten sich ausschließlich an Fachkreise im Sinne des § 2 HWG und auch nur an Unternehmer gemäß § 14 BGB (z.B. Zahnärzte) und juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen.